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Infos zur Pfarrgremienwahlen 2023

Wie im ganzen Bistum Speyer werden auch in unserer Pfarrei Heilig Geist am 8. Okt. 2023 die Pfarrgremien neu gewählt.

Was wird gewählt?

Verwaltungsrat, Pfarreirat und Gemeindeausschuss.

Der Verwaltungsrat ist zuständig für Finanzen, Bauvorhaben, Personal, Trägeraufgaben für die Kindertagesstätten, Reparaturen und Personal der ganzen Pfarrei.
In der Pfarrei werden aus jeder der 6 Gemeinden je 2 Personen gewählt.

Der Pfarreirat ist zuständig für die Aktivitäten der ganzen Pfarrei (Liturgie, Katechese, Caritas, Feste, Kommunikation ...).
Auch dazu werden  aus jeder der 6 Gemeinden je 2 Personen gewählt.

Der Gemeindeausschuss kümmert sich vor Ort um die Planung und Umsetzung des Gemeindelebens (Gottesdienste, Veranstaltungen, Ökumene, neue Ideen, Probleme)
und bringt diese in Verwaltungs- und Pfarreirat ein.
In den Gemeindeausschuss werden mindestens 3 Personen gewählt.

Wie wird gewählt?

Für die Wahl des Verwaltungs- und des Pfarreirates ist die Wahl in gewohnter Weise am 8. Okt im Wahllokal möglich, oder Sie können nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung Briefwahlunterlagen anfordern und per Briefwahl wählen.
Neu ist die Möglichkeit Online zu wählen. Mit der Wahlbenachrichtigung erhalten Sie
die Zugangsdaten (Wähler-ID und Passwort) und können vom 18. Sept. bis 4. Okt. bequem und in aller Ruhe, von zuhause aus, am Rechner, Laptop oder Smartphone Ihre Stimmen abgeben.

Der Gemeindeausschuss wird in St. Konrad per Stimmzettel und in den anderen Gemeinden in einer Gemeindeversammlung gewählt.
Die Gemeindeversamlungen sind am Wahltag, 8. Oktober, um 11 Uhr nach dem Gottesdienst im jeweiligen Gottesdienstraum.

Wann und wo wird gewählt?

Online-Wahl 18. Sept. bis 4. Oktober
Briefwahl bis 6. Oktober
Urnenwahl am  8. Oktober von 9-10 Uhr und von 12-15 Uhr
Ort siehe Wahlbenachrichtigung. I.A. Im oder bei Gottesdienstraum.
Gemeindeversammlung zur Gemeindeausschusswahl
11 Uhr im jeweiligen Gottesdienstraum.

Neu ist die Möglichkeit das Wahlrecht in einer anderen Gemeinde wahrzunehmen.
Wer das möchte, muss sich im Pfarrbüro der Heimatgemeinde aus dem Register austragen lassen und sich mit der Bestätigung im Pfarrbüro der Wunschgemeinde eintragen lassen.
Wichtig: Gewählt werden kann dann nur im Wahllokal oder per Briefwahl, also nicht Online. Und das Passwort auf der Wahlbenachrichtigung darf nicht frei gerubbelt werden. (Um auszuschließen, dass Sie in der Heimatgemeinde Online gewählt haben).

 

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