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Ab sofort: 3G und 2G in allen Gottesdiensten!

|  Maria Schutz

Die Kirchengemeinden in Rheinland-Pfalz sind verpflichtet, den Impfstatus ihrer Gottesdienstbesucher*innen zu prüfen.

Das setzen wir in allen Gemeinden ab sofort um: Gottesdienstbesucher*Innen ab dem 12. Lebensjahr müssen entweder geimpft oder genesen sein oder einen aktuellen negativen Coronatest (24h) vorlegen. Das gilt auch für alle Mitwirkenden der Gottesdienste. Die Gemeinden Hochspeyer und St. Norbert haben sich sogar für die 2G-Regelung entschieden, hier gilt nur geimpft und genesen, die Vorlage eines negativen Tests (außer bei Jugendlichen, siehe unten) reicht nicht aus.
Alle anderen Gemeinden behalten sich vor, auch die 2G-Regelung einzuführen, bitte achten Sie auf aktuelle Informationen.

Bitte bringen Sie Ihre entsprechenden Nachweise zu den Gottesdiensten mit – und nehmen Sie die Aufrufe ernst: Lassen Sie sich impfen! Halten Sie Abstand und schützen Sie sich und andere!

Ausnahmen für Kinder und Jugendliche sowie für Erwachsene, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können:

Kinder bis zum Alter von 12 Jahren und 3 Monaten brauchen keinen Nachweis. Sie sind vom Gesetz her geimpften und genesenen Personen gleichgestellt und können somit sowohl bei 2G als auch bei 3G ohne Nachweis teilnehmen.

Jugendliche ab 12 Jahren+3 Monate bis 18 Jahren dürfen mit negativem Testnachweis (max. 24h) sowohl bei 2G als auch bei 3G teilnehmen. Die Schul-Testungen reichen nicht aus; es braucht immer einen aktuellen Testnachweis (max. 24h)!

Erwachsene, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können und dies durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen, dürfen mit negativem Testnachweis (max. 24h; kein Selbsttest) auch an 2G-Gottesdiensten teilnehmen.

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