In jeder Gemeinde wird ein Gemeindeausschuss gewählt.
Die Anzahl der zu wählenden Mitglieder wird vom vorangegangenen Gremium festgelegt (Mind. 3 Personen).
In jeder Gemeinde wird ein Gemeindeausschuss gewählt.
Die Anzahl der zu wählenden Mitglieder wird vom vorangegangenen Gremium festgelegt (Mind. 3 Personen).