Kirchen in Kaiserslautern

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Taufe, Trauung, Beerdigung ...

»Hier beantworten wir häufig gestellte Fragen zu den sogenannten Amtshandlungen der Kirche.«


Taufe

Wann kann getauft werden?
Die Säuglingstaufe und die Taufe als Jugendlicher oder Erwachsener sind in der Evangelischen Kirche der Pfalz gleichberechtigt. Wichtig ist wohl der Zuspruch Gottes in der Taufe überhaupt. In der Pauluskirche findet die Taufe im Rahmen eines Sonntagsgottesdienstes statt.

Welche Papiere sind notwendig?
Lediglich die bei der Geburt eines Kindes erhaltene "Geburtsbescheinigung für religiöse Zwecke" ist erforderlich, und für Paten, die nicht aus der eigenen Gemeinde kommen, ein Patenschein (Anruf bei deren Pfarrer/in genügt, verlangen Sie einen "Patenschein").

Was ist das Taufgespräch?
Das Taufgespräch findet einige Wochen vor der Taufe statt. Der Pfarrer kommt nach Terminabsprache bei Ihnen vorbei oder Sie kommen ins Pfarramt. Zu diesem Gespräch wird das Stammbuch (Familienbuch) bzw. die Abstammungsurkunde benötigt. Auch der Taufspruch wird ausgesucht, hierzu ist jedes Wort aus der Bibel geeignet.

Kirchenmitgliedschaft der Eltern
Mindestens ein Elternteil sollte der Ev. Kirche angehören. Die Taufe kann auch gewährt werden, wenn die Eltern nicht Mitglied der Ev. Kirche sind. Dann ist beim Taufgespräch eine Erklärung nötig, dass sie die christliche Erziehung ihres Kindes wünschen und es am evangelischen Religionsunterricht und am Konfirmandenunterricht teilnehmen lassen werden.

Wer kann Patin oder Paten werden?
Für die Taufe eines unmündigen Kindes (religionsmündig ist man ab 14 Jahren) ist ein Pate oder eine Patin erforderlich. Mindestens eine oder einer sollte Mitglied der Ev. KIrche sein. Ansonsten können alle Patin oder Pate werden, wenn sie einer Gliedkirche der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) angehören und dort das Patenrecht besitzen.
Wer aus der Kirche ausgetreten ist, kann das Patenamt nicht übernehmen.

Kommt die Patin oder der Pate nicht aus der Kirchengemeinde des Täuflings, wird ein Patenschein benötigt, den das Heimatpfarramt der Patin oder des PAten gern ausstellt. Er bestätigt Taufe, Konfirmation und aktuelle Kirchenzugehörigkeit.


Konfirmation
In der Konfirmation sagen Jugendliche noch einmal selber "Ja" zur Taufe, bei der sie damals - in der Regel als kleines Kind - nicht gefragt wurden. Sie erwerben das passive Wahlrecht, z.B. für das Presbyterium und können nun selber Taufpaten werden. Unabhängig von der Konfirmation wird die bürgerliche Religionsmündigkeit mit dem 14. Lebensjahr erreicht.

Konfirmandenkurs
Er dient der Vorbereitung auf die Konfirmation und dauert zwei Jahre - in den Schulferien ist kein Kurs. Eigentlich gibt es nur eine Voraussetzung, um an diesem Kurs teilzunehmen: es wirklich selbst zu wollen.
Die Kinder werden im 12. Lebensjahr schriftlich eingeladen, auch die Eltern erhalten einen Info-Brief.
Wir treffen uns dann vierzehntäglich (Mittwochs, 15 Uhr im Gemeindehaus) zu jeweils einer Doppelstunde und sprechen über christliche Glaubensinhalte; als Grundlage dient eine moderne Arbeitsmappe. Dass ein regelmäßiger Gottesdienstbesuch auch zur Vorbereitung beiträgt, versteht sich fast von selbst ...

Wann findet die Konfirmation statt?
Am Sonntag vor Pfingsten in einem von den Konfirmandinnen und Konfirmanden gestalteten Gottesdienst.


Trauung

Was ist formal erforderlich?
Sie sollten beide einer christlichen Kirche angehören (s.u.) und müssen vor der kirchlichen Zeremonie aufgrund der Trennung von Staat und Kirche standesamtlich getraut sein. Eine entsprechende Bescheinigung ist vorzulegen. Für gleichgeschlechtliche Paare ist der Eintrag als Lebensgemeinschaft nachzuweisen.

Trauung außerhalb des Gotteshauses?
Das ist nach Rücksprache mit Pfarrer Rust denkbar. Der "Event"-Charakter sollte aber bei der Auswahl des Trauungsortes (wie auch beim Ablauf) nicht im Vordergrund stehen.

Traugespräch
Es sollte rechtzeitig (also etwa sechs bis acht Wochen) vor der Trauung im Pfarramt oder bei Ihnen zu Hause stattfinden. Gerne dürfern Sie sich schon Gedanken über bestimmte Wünsche, Lieder oder einen Trauspruch machen. Als Trauspruch ist jedes geeignete Wort aus der Bibel willkommen.

Mitgliedschaft in der Kirche?
Sie ist bei mindestens einem Partner erforderlich. Im Verständnis der evangelischen kirchlichen Trauung ist diese die Feier eines "Gottesdienstes anlässlich einer Eheschließung". Wenn der Partner, der nicht der Kirche angehört, mit dem Ritus und seinen Inhalten einverstanden ist, ist eine Trauung durchaus möglich.

Beerdigung

Wann findet die Beerdigung statt?
Beerdigungstermine legt das Friedhofsamt fest. Die Pfarrerinnen und Pfarrer haben darauf keinen Einfluß.

Trauergespräch
Nach Bekanntwerden eines Sterbefalls vereinbaren wir hierfür einen Termin in der Regel bei Ihnen zu Hause. Hier können Sie über Fragen der Trauerfeier und natürlich auch Ihre gegenwärtige Situation sprechen.

Läuten
Die Totenglocke der Pauluskirche läutet zum Zeitpunkt der Trauerfeier bzw. des Begräbnisses.

Der Gottesdienst
Die Trauerfeier dauert etwa 25 Minuten, mit Orgelspiel und - wenn Sie es wünschen- 2 Liedern. Anschließend findet die Beisetzung des Sarges oder der Urne auf dem Friedhof statt. Bei einer Feuerbestattung kann die Trauerfeier auch vor der eigentlichen Kremierung stattfinden. Auch die spätere Urnenbeisetzung wird auf Wunsch geistlich begleitet.

Kirchenmitgliedschaft
Die christliche Trauerfeier setzt die Mitgliedschaft in einer christlichen Kirche voraus. Auch bei einem Verstorbenen ist dessen religiöse Orientierung zu respektieren. Wer zu Lebzeiten aus der Kirche ausgetreten ist und auch niemals hat deutlich werden lassen, dass sie/er wieder zur christlichen Gemeinde dazugehören möchte, wäre gewiss nicht damit einverstanden, sie/ihn nach dem Tode einfach kirchlich zu "vereinnahmen".

Ungetaufte Kinder
Sie werden auf Wunsch Ihrer Eltern kirchlich bestattet. Es ist in Kaiserslautern möglich, tot- oder fehlgeborene Kinder auf einem eigens geschaffenen Gräberfeld des Hauptfriedhofs beizusetzen. Bitte fragen Sie hierzu Pfarrer Rust.


Foto und Video im Gottesdienst

Ein leidiges Thema, das häufig zur Verunsicherung auf allen Seiten führt. Wir haben dazu folgende Auffassung:

Grundsätzlich ist gegen ein paar Fotos im Laufe z.B. einer Taufe oder einer Trauung nichts einzuwenden. Am besten betrauen Sie mit der fotografischen und/oder filmischen Dokumentation eines für Sie wichtigen Ereignisses aber eine (!) Person, die dies wirklich beherrscht. Damit sind dezentes Auftreten und vor allem gelungene Ergebnisse sichergestellt.

Für den großen "Fototermin" mit Pfarrer und der ganzen Verwandtschaft sollten Sie sich erst nach dem Gottesdienst Zeit nehmen.


Kircheneintritt und Kirchenaustritt
Beides sind sehr weitreichende Entscheidungen - und sollten reiflich durchdacht sein.

Kirchen(wieder)eintritt
Natürlich freuen wir uns über Ihren Entschluss, (wieder) in unsere Kirche einzutreten.
Alles, was Sie dazu wissen müssen, ist auf der Internetseite "Wiedereintrittsstelle" ausführlich dargestellt.

Kirchenaustritt
Wenn Sie sich zu diesem Schritt entschlossen haben, respektieren wir selbstverständlich Ihre Entscheidung. Sie sollten aber die kirchenrechtlichen Folgen bedenken: Sie können keine kirchlichen Ämter wahrnehmen, sie verlieren das Recht, Taufpate zu werden, Ihre Kinder können nur getauft werden, wenn Ihr Partner Mitglied der Kirche ist, kirchliche Trauungen können nur bedingt stattfinden, die kirchliche Beerdigund muss Ihnen nicht gewährt werden und Sie verlieren das Recht, am Abendmahl teilzunehmen.

Der eigentliche Austritt erfolgt auf Ihrem Standesamt, wo Sie Ihren Austritt erklären und eine Verwaltungsgebühr zahlen. Das Standesamt informiert dann die betroffene Kirchengemeinde.

Noch mehr Fragen ...?

Kann ich die Räumlichkeiten im Gemeindehaus Hahnenbalz 31 für eine private Feier mieten?
Prinzipiell schon, es kommt darauf an, ob der gewünschte Termin noch frei ist und was Sie feiern wollen. Feiern zum 18. Geburtstag und Hochzeitsfeiern oder Veranstaltungen, die bis tief in die Nacht gehen und von Musik und Lärm begleitet sind, können mit Rücksicht auf die Nachbarn und Anwohner in unseren Räumen nicht stattfinden.
Besprechen Sie bitte Details mit Pfarrer Rust.

Kann ich auch bei einem anderen Pfarrer heiraten/Taufe halten/konfirmiert werden?
Kein Problem. Bitte kurz im "Heimatpfarramt" Bescheid sagen. Hier bekommen Sie einen sog. Entlassschein.

Was ist der Besuchsdienst?
Pfarrer Rust oder Mitglieder des Presbyteriums kommen gerne zu sog. (halb)runden Geburtstagen (75 und dann ab 80), wenn Sie in der Kirchengemeinde gemeldet sind. Diese Listen werden nur in größeren Abständen aktualisiert - sprechen Sie uns deshalb ruhig an. Im Krankenhaus, welches meist einen eigenen Seelsorgedienst hat, besucht der Gemeindepfarrer nur auf ausdrücklichen Wunsch - sprechen Sie uns deshalb also bitte an.