Kirchen in Kaiserslautern

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Stellungnahme der Mitglieder der ökumenischen Pfarrkonferenz Kaiserslautern zur gegenwärtigen sozialpolitischen Situation

(1) Mit dieser Stellungnahme wollen wir einen Beitrag leisten zum „Aufbau einer Gesellschaft, die niemanden ausschließt und die Lebenschancen für alle sichert“1. Dabei nehmen wir „die Perspektive der Menschen ein, die im Schatten des Wohlstands leben und weder sich selbst als gesellschaftliche Gruppe bemerkbar machen können, noch eine Lobby haben“2. Aus dieser Perspektive beobachten wir mit großer Sorge die Veränderungen in den Systemen der sozialen Sicherung, die als Kompromiss zwischen den politischen Kräften in den letzten Monaten zustande gekommen sind.

(2) Auch wir halten einen Umbau der sozialen Sicherung in unserem Land für notwendig. Wir nehmen aber nicht wahr, dass „die Lasten und Leistungen gerecht verteilt sind“3. Vielmehr sehen wir Entwicklungen, die auf eine gesellschaftliche Ausgrenzung sozial schwacher Gruppen hinauslaufen. Die folgenden Beobach-tungen bestärken uns in dieser Sicht.

(3) Die neue Orientierung der Arbeitsmarktpolitik erwartet von den bisherigen Arbeitsämtern eine Konzentration auf die Vermittlung von Arbeitskräften als die Kernaufgabe und Einsparungen bei den Leistungen. Das würde nur Sinn machen, wenn Arbeitsplätze in ausreichender Zahl vorhanden wären. Dann träfe die Behauptung zu, dass jeder Arbeitswillige auch Arbeit findet und dass das Problem der Arbeitslosigkeit durch mehr Druck auf die Arbeitssuchenden gelöst werden kann. Dass diese Sicht falsch ist, weiß jeder Kundige. Geht die Politik dennoch von ihr aus, verunglimpft sie zumindest alle, die länger arbeitslos sind. Diese sehen sich einem Vorwurf ausgesetzt, der nicht berechtigt ist. Sie fühlen sich wie unschuldig Verurteilte, als gesellschaftlich ausgegrenzte Gruppe, der man vorwirft, dass die Gesellschaft sie als „Faulenzer“ versorgen muss.
Dies gilt ganz besonders für ältere Arbeitnehmer, die wie in vielen Regionen auch in der Westpfalz „ganz selbstverständlich“ keine Aussicht auf eine Einstellung haben.

(4) Die neue Arbeitsmarktpolitik steht unter dem Motto „Fördern und Fordern“4. Sie wird besonders unglaubwürdig, wo Fördermaßnahmen und Arbeitsangebote für Jugendliche, die zur Verbesserung von deren Einstellungschancen beitragen, nicht mehr finanziert werden. Gefördert werden „nur noch Maßnahmen, bei denen die direkte Arbeitsaufnahme im Vordergrund steht“5. - Für die Öffentlichkeit wurde diese neue Politik wahrnehmbar am Beispiel der Schließung des Internet-Cafés des CJD in Kaiserslautern. Über diesen Vorgang hinaus treffen die Kürzungen aber auch zahlreiche berufsvorbereitende Maßnahmen in der Region. Auch die hiervon betroffenen Jugendlichen müssen sich als abgeschrieben und ausgegrenzt vorkommen, denen man den Zutritt zur Arbeitsgesellschaft - und damit weithin die Zugehörigkeit zur Gesellschaft überhaupt, nicht ermöglicht.

(5) Die neue Sozialpolitik appelliert allgemein und bei der Alterssicherung besonders an die Eigenverantwortlichkeit der Bürgerinnen und Bürger. Dazu in krassem Widerspruch stehen die neuen Regelungen für ältere Arbeitslose. Ihr Bezug von Arbeitslosengeld ist auf 12 Monate - für Personen über 55 Jahre auf 18 Monate - begrenzt worden. Danach erhalten sie das neue Arbeitslosengeld II, das mit 297 EUR nahe an der Sozialhilfe liegt. Zunächst muss der Arbeitslose aber sein Erspartes bis auf 13.000 EUR aufbrauchen und eine etwaige Kapital-Lebensversicherung verkaufen6. Eigenverantwortliche Altersvorsorge wird damit zur „Dummheit“ abgestempelt. Das provoziert eine Versorgungs- und Konsumhaltung gegenüber dem Staat. Die Glaubwürdigkeit des im Grunde sinnvollen Aufrufs zur Eigenverantwortlichkeit bleibt auf der Strecke.

(6) Zur sozialen Gerechtigkeit gehört auch „der Zugang zu Arbeitsmöglichkeiten, die ein menschenwürdiges Leben ermöglichen“7. Andere Gesellschaften haben darum einen gesetzlichen Mindestlohn festgesetzt .- Nach den neuen Bestimmungen müssen Empfänger von Arbeitslosengeld II jeden ihnen angebotenen Arbeitsplatz annehmen, „egal wie gering qualifiziert und wie schlecht bezahlt er ist“8. Andernfalls droht ihnen die Kürzung ihrer Unterstützung um 30 Prozent. - Diese Regelung ist unseres Ermessens mit der Achtung vor der Menschenwürde nicht vereinbar.

(7) Mehr Qualität und Kundenorientierung verspricht sich die Hartz-Kommission von den neuen Arbeitsagenturen. Wir erfahren aber aus der Presse und von Betroffenen, dass der Vorstand der Bundesanstalt mit massivem Druck von den Agentur-Bedienstetem verlangt, die Arbeitslosen „arm zu machen“ und einen bestimmten Prozentsatz von Sperrzeiten zu verfügen - „vollkommen unerheblich, ob berechtigt oder unberechtigt“ . Empörte Agentur-Mitarbeiter nennen diesen Stil öffentlich „Verfolgungsbetreuung“9. Darüber hinaus werden übertriebene bürokratische Forderungen an Arbeitslose gestellt, die an einen Stil öffentlicher Verwaltung erinnern, der vor 50 und mehr Jahren verbreitet war.
Hier erweist sich die Behauptung offenbar als wahr, dass die „Reform“ aus der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit den Kampf gegen die Arbeitslosen gemacht hat.

(8) Zu Jahresbeginn wurden Maßnahmen zur Senkung der Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung in Kraft gesetzt. Bei deren Handhabung vermissen wir die zu erwartende Umsicht. Personengruppen wie z.B. Heimbewohner und chronisch Kranke werden gezwungen, mit ihren knappen Mitteln die Aufwendungen für Arzneien und Arztbesuche bis zur Höhe des Jahreshöchstbetrags vorzufinanzieren, auch wenn deutlich absehbar ist, dass die gesetzliche Obergrenze ihrer Belastbarkeit bald erreicht werden wird10. Dies wirkt wie bürokratischer Mutwille. - Auch hier entsteht der Eindruck, dass bei den neuen Regelungen die Probleme der ohnedies Benachteiligten, und damit sie selbst, es nicht wert sind, ernst genommen zu werden.

(9) Im übrigen vermissen wir bei diesen Neuregelungen, dass die Problematik der Krankenkassenfinanzierung in den angemessenen Zusammenhang gestellt wird. Die Probleme haben ihre Ursache in der hohen Arbeitslosigkeit, einem gesamtgesellschaftlichen Problem. Sie durch eine Mehrbelastung der Versicherten zu lösen, statt die ganze Gesellschaft in Anspruch zu nehmen, ist genau so unangemessen, wie die Tatsache, dass Folgen der Wiedervereinigung über die Arbeitslosen- und Rentenversicherung finanziert werden. Die sozialver-sicherungspflichtigen Beschäftigten immer wieder zu be-, die Besserverdienenden aber zu entlasten verstößt gegen den Sozialstaatsauftrag des Grundgesetzes.

(10) Ein Umbau des Sozialstaats ist unumgänglich. Er gelingt, will man den gesellschaftlichen Frieden nicht aufs Spiel setzen, jedoch nur, wenn ein Klima des Vertrauens geschaffen wird, das alle Gruppen der Gesellschaft umfasst.
Eine Verteilung der Belastungen, die wie das Steuerrecht von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit jeder Gruppe ausgeht, ist dafür eine wichtige Voraussetzung. Eine weitere besteht darin, dass die Verantwortlichen die Würde der Bürgerinnen und Bürger in der Weise achten, dass sie ihnen „reinen Wein einschenken“, d.h. dass sie keine Widersprüche entstehen lassen zwischen ihren Parolen und dem tatsächlichen Vorgehen.

(11) Wir nehmen zu diesen sozialpolitischen Fragen Stellung, weil wir uns verpflichtet sehen, die Stellungnahme unserer Kirchen „Für eine Zukunft in Solidarität und Gerechtigkeit“ aus dem Jahr 1997 in Erinnerung zu rufen. Sie hat gewiss nicht zuletzt bei den „Armen“, für die sie sich so nachdrücklich eingesetzt hat, Hoffnungen auf eine bleibende Solidarität geweckt. Wir wollen sie ihnen nicht schuldig bleiben.
Wir sind aber überzeugt, dass unsere Stellungnahme auch außerhalb unserer Kirchen Zustimmung findet. Darum laden wir alle Menschen in unserer Region, die unsere Sicht teilen, ein, ihre Zustimmung zu unserer Stellungnahme durch ihre Unterschrift zu bekräftigen.

Wir haben die Absicht, zusammen mit den Mitunterzeichnern unseren Standpunkt in Gesprächen mit den verantwortlichen Dienststellen und Organisationen zu erläutern. Wir hoffen, dass daraus in der Region Kaiserslautern eine unübersehbare INITIATIVE SOZIALSTAAT als Handlungsplattform entsteht, die „für eine Zukunft in Solidarität und Gerechtigkeit“ eintritt.

Kaiserslautern, 9. Februar 2004

Anmerkungen:
1 Für eine Zukunft in Solidarität und Gerechtigkeit, Wort des Rates der EKD und der Deutschen Bischofskonferenz zur wirtschaftlichen und sozialen Lage in Deutschland, 1997, - im Folgenden „Sozialwort“ - Nr. 104. Die Ziffern beziehen sich auf die Absatzzählung.
2 Sozialwort Nr.107
3 Sozialwort Nr.191
4 Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, Bericht der Hartzkommission, S.45
5 Arbeitsamtsdirektor H. Jung nach Rheinpfalz vom 3. 12. 2003
6 Rheinpfalz vom 19. 7. 2003
7 Sozialwort Nr.113
8 ver.di publik IX. 03
9 Rheinpfalz vom 19. 7. 2003
10 Rheinpfalz vom 28. 1. 2004