
Taufe - wer darf Pate sein?
- Es können mehre Paten und Patinnen bestimmt sein, wobei die Zahl vier nicht überschritten werden soll
- Als Pate oder Patin kommt in Frage, wer das 14. Lebensjahr abgeschlossen hat und konfirmiert ist.
- Hat jemand das 14. Lebensjahr abgeschlossen, gehört aber nicht zur evangelischen Kirche, kann er zugelassen werden, sofern er eine Bestätigung seines zuständigen Pfarramtes vorweist, die ihn als Mitglied einer christlichen Kirche ausweist.
- Ist ein Pate in einer anderen Gemeinde wohnhaft als der, in der die Taufe stattfindet, braucht er eine Bescheinigung seines zuständigen Ortspfarramtes über seine Berechtigung, das Patenamt auszuüben (sogenannte Patenbescheinigung)
- Falls ein Pate am Tauftag verhindert ist und nicht selbst anwesend sein kann, gibt es die Möglichkeit, einen Taufzeugen zu benennen, der stellvertretend für den eigentlichen Paten an diesem Tag die Funktion übernimmt. Eine schriftliche Willenserklärung, grundsätzlich das Patenamt zu übernehmen, sollte vorliegen.
- Aus der Kirche ausgetretene Personen können als Paten nicht zugelassen werden.
- Das Patenamt gilt offiziell bis zur Konfirmation. Sollte vorher eine Entfremdung auftreten, so kann ein Pate nur dann nachträglich zurückgewiesen werden, wenn er selbst sein Einverständnis erklärt. Demgegenüber ist es jederzeit möglich, nachträglich einen Paten zu benennen, sofern dieser glaubhaft versichern kann, daß er das Amt mit Ernst übernimmt.